01.01.2009
Respekt vor der Geschichte
Autor: Hermann Meyer ( 1873 – 1940)

Respekt vor der Geschichte - Was wir von unseren Urvätern lernen könnten

Auszüge aus „Das Schweizerische Geldwesen“ aus dem Jahre 1929
(Wirtschaftlich Publikationen der Züricher Handelskammer)

Vorwort
Es ist noch nicht lange her, dass Entwertung und Zusammenbruch der Valuten ringsum auch in unserem Lande tiefen Eindruck gemacht, ja über weite Bevölkerungskreise schweres Ungemach gebracht haben. Wir leben schnell und haben für wirtschaftliche Ereignisse zumeist ein kurzes Gedächtnis; ist eine noch so heftige Störung annähernd vorbei, so nimmt wieder Neues unser Sinnen in Anspruch. Man könnte sich daher füglich fragen, ob heute das in ruhigere Bahnen gelangte Geldwesen als Gegenstand einlässlicher Erörterungen auch ausserhalb der Fachkreise noch interessiere. Nun kommt uns aber ein äusserer Umstand zustatten. Unser Geldwesen ist neu zu ordnen, und als Staatsbürger haben wir uns darum zu kümmern. Die nachstehenden Darlegungen sollen denn auch vornehmlich der praktischen Orientierung dienen; theoretische Erörterungen treten möglichst zurück. Nirgends mehr als bei der Besprechung von Geldfragen empfiehlt sich zur Vermeidung von Unklarheiten und Missverständnis der stete Hinweis auf die Tatsachen, auf die wirklichen Einrichtungen und Verhältnisse. Von dieser Auffassung geleitet, bestrebt sich unsere Studie unter Heraushebung der bedeutsamsten Erfahrungen der Praxis zu zeigen, wie unser Geldwesen in der Zeit vor dem Weltkrieg und hernach beschaffen gewesen, wie es sich bewährt hat und wohin die Erfahrungen weisen.

Zürich, im November 1929

Goldumlaufswährung als Endziel
Die Goldumlaufswährung als Endziel neuzeitlicher Währungsreform erfreut sich durchaus nicht des Beifalls aller Welt. Ausländische Theoretiker und Bankfachleute von Ruf legen heute dem Golde zur Last, dass es der Wirtschaft je länger desto weniger genüge. Das Gold sei zu knapp für den Bedarf der Zentralnotenbanken, es sei vollends zu knapp zur Abgabe an den gewöhnlichen Verkehr, weshalb denn auch die meisten neuen Gesetzgebungen den Goldumlauf grundsätzlich ausschlössen. Diese Lehre von dem zu knappen Gold scheint auf den ersten Blick wohl begründet. Tatsächlich ist der Verkehr während des Krieges vollständig entgoldet worden, und infolge der Kriegsverschuldung ist Gold in Menge von Europa nach den Vereinigten Staaten abgeflossen. Daher die sehr einseitige Verteilung der Goldvorräte, die erst in letzter Zeit einige Korrektur erfahren hat. Augenfällig wurde die sogenannte Goldknappheit besonders durch den Wettlauf nach dem Gold, den die zentralen Notenbanken nach ihren verfügbaren Mitteln betreiben, um ihre Goldbestände zu mehren, die Emissionsbasis und ihr Prestige zu stärken. Sieht man den Erscheinungen aber auf den Grund, so zeigt sich, dass das Gold keine Schuld trifft, wenn heute das Angebot der Nachfrage nicht mehr genügt. Die Ursache der Schwierigkeiten liegt tatsächlich nicht in einem Versagen der Goldproduktion, sondern in der masslosen Ueberspannung der Nachfrage nach Gold. Man verlangt vom Golde Unmögliches, wenn man ihm zumutet, die nachwirkenden Sünden der Inflation, die übertriebene Notenausgabe und Krediterweiterung unschädlich zu machen und gleichsam zu legitimieren. Denn es kann den nationalen Zentralnotenbanken selbst durch unablässige Goldrafferei nicht gelingen, den in die vielen Milliarden aufgeblähten Zettelumlauf vollwertig in Gold einlösbar zu machen oder auch nur nach alter Uebung zu einem Drittel zu decken. Daran ist aber nicht das Gold schuld. Einiger kritischer Sinn stellt sich also den Goldmangel wesentlich anders vor als gemeinhin gelehrt und zumeist auch geglaubt wird. Wo, wie in der Schweiz, Kreditexpansion und Inflation sich in bescheidenem Rahmen gehalten haben, sozusagen innerhalb der von der Banktheorie reichlich weitherzig gezogenen Normalgrenzen, da vermag der Hinweis auf angeblichen Goldmangel nicht wankend zu machen. Ebenso wenig Eindruck macht uns die aus ähnlichen Befürchtungen ausgegebene Parole vom zu teuren Gold. Diese Parole mag für finanziell abhängige Staaten gelten, die ihre Abhängigkeit vielleicht auch in ihrer Währung nicht verleugnen können. Die Behauptung jedoch, dass eine gesunde Volkswirtschaft aus Sparsamkeit sich gleichfalls auf alle Zeiten mit Papiergeld bescheiden müsse, ist unhaltbar.

Eine grundsätzliche Gegnerschaft endlich spricht dem Gold die Tauglichkeit ab für die Vorzugsstellung von ehedem. Ganz einseitig schiebt sie ihm die Schuld zu an den Preissprüngen der Kriegs- und Inflationszeiten und bestreitet, dass es weiter als Währungsmetall dienen könne. Gewiss fehlt dem Gold völlige Wertbeständigkeit; nicht erst heute, sondern nach alter Erfahrung. Wo aber findet sich das für die Geldfunktion besser geeignete, wertbeständigere Tauschgut? Und ist nicht die Unbeständigkeit des Goldes eine Kleinigkeit im Vergleich mit der Unsicherheit, die allem goldlosen Verkehr eignet?

Für die Schweiz kann sich die künftige Währungsgestaltung unmöglich darin erschöpfen, dem Beispiel anderer Staaten zu folgen, die wegen Ueberschuldung und zu grosser Notenausgabe sich mit goldsparender, „billiger“ Währung begnügen müssen. Nur die erfahrungsmässig vollkommenste Währungseinrichtung kann genügen, und das ist die wirkliche, „reine“ Goldwährung mit ungehinderter Bewegung des Goldes im Inland und über die Grenzen, mit freiem Prägungsrecht und mit jederzeitiger sicherer Einlösung der Noten in Gold. „Der solide Sinn unseres Volkes selbst verlangt klingendes, den Wert in sich verbürgendes Geld. Der Goldumlauf ist der entscheidende, jedermann in die Augen fallende Gegensatz zur Papierwährung und Zettelwirtschaft. Er sichert der Währung das Maximum von Vertrauen im Inland wie im Ausland.“ Uns ist die Forderung der Goldumlaufswährung zugleich eine Forderung währungspolitischer Logik und entschiedenen wirtschaftlichen Selbstständigkeitswillens.

Sicherung der Vertragsfreiheit gegen Zwangsgeld.
Der Plan unseres Geldsystems liegt klar vor uns. Die Gesetzgebung folgt dem Gang der Dinge und anerkennt das Gold als alleiniges Fundament unseres Geldwesens. Auf Gold beziehen sich alle Werte, auf Gold stützt sich der gesamte Kreditgeldaufbau. Damit wäre, möchte man meinen, unserem Wirtschaftsverkehr aufs zuverlässigste gedient. Es trifft das zu für die guten Tage. In Zeiten der Krisis und Not jedoch, gerade dann, wenn man des ökonomischen Rückhalts am dringendsten bedarf, geht der verlässliche Geldverkehr nur zu leicht verloren; nicht durch äussere Einwirkung, sondern durch rechtswidrigen, die ordentliche Gesetzgebung umstürzenden staatlichen Zwang. Das zeigt die Erfahrung in aller Welt. Während vor Zeiten die Fürsten und Herren in Bedrängnis, und wohl auch sonst, schlechte Münzen prägten und unter dem alten Namen in den Verkehr hineinschwindelten oder hineinzwangen, greifen die Staaten heute in Notlagen zum papierenen Zwangsgeld, als dem wirksamsten, geschmeidigsten Hilfsmittel. Sogenannte Münzhoheit masst sich alsdann die Befugnis an, die eigene Münzgesetzgebung verleugnend, von heute auf morgen dem Geldwesen das Metallfundament zu entziehen. Kreditgeld wird dem Gold gleichgestellt, als vollwertiger Ersatz proklamiert. Der Staat erklärt Note = Geld, Franken = Franken, Mark = Mark, als wäre ihm Fähigkeit und Macht gegeben, den Wert des Geldes unabhängig vom metallenen Grundstoff aufrecht zu erhalten. Solange er ehrlich ist, hofft der Staat wohl tatsächlich selbst, die befohlene Parität werde bestehen bleiben. In der Regel jedoch sind die Verhältnisse stärker, und gerade dann, wenn der Zwangskurs die Probe bestehen sollte, versagt er. Er vermag sich dem weitergehenden Verkehr, den neuen Käufen und Verkäufen nicht aufzuzwingen und kann die Preissteigerung nicht verhindern, in der die tatsächliche Entwertung der bloss nominell gleichbleibenden Note sich offenbart. Die Stärke des Zwangskurses zeigt sich einzig in der Verwüstung des Geldwesens. Unter der Herrschaft des Zwangskurses kann, wie uns das nahe Ausland eindrucksvoll genug dargetan hat, eine Wirtschaft tatsächlich vollständiger zu Grunde gerichtet werden als durch rücksichtsloseste, konfiskatorische Besteuerung, ja als durch kriegerische Verheerung. Der Zwangskurs korrumpiert mit dem Geld selbst alle auf Geld lautenden Verhältnisse, durch Fälschung der Waage enteignet er die Gläubiger zu Gunsten der Schuldner.

Dabei ist der meist schon überschuldete Staat Hauptgewinner. Vor noch nicht zehn Jahren gab Deutschland das Hauptbeispiel, indem es sich durch die Markzerstörung seiner Schulden aus allen Anleihen so gut wie entledigte. Die staatlichen Schuldverpflichtungen im Inland gingen in ein Nichts auf. Ebenso fiel die Grosszahl der Hypothekardarlehen der Entwertung zum Opfer. Sonst galt der Hypothekenbesitz als besonders sicher gegen jeden Verlust; die Enttäuschung, die der Zerfall auch dieses bestgarantierten Eigentums brachte, war um so bitterer, als das als Sicherheit dienende Unterpfand in der Regel seinen Wert vollständig bewahrte, ja in seinen Erträgen sogar meistens noch gewann. Die Sparkassen, Versicherungsgesellschaften und Hypothekarbanken, die ihre Gelder in Hypotheken angelegt hatten, wurden zu Gunsten der Schuldner um alles gebracht. Es war der Sieg falschen staatlichen Währungszwanges über bürgerliches Recht und Vernunft.

Wir müssen nicht bloss die Sicherung und Respektierung von Goldklauseln im Hypothekargebiet verlangen; unsere Währung selbst ist gleichsam mit dauernder Goldklausel zu versehen. Die Währung soll nicht eine Goldwährung sein bloss für die guten Tage und im Notfall versagen, indem der Staat Papiergeld zum Nennwert aufzwingt. Nicht fremden Beispiel haben wir zu folgen – die französische Gesetzgebung ist noch einseitiger nominalistisch als die deutsche. Vielmehr erkläre man nach eigenem, ehrlichem Muster: Auch im Notfall, dann erst recht, sollen unsere Abmachungen als auf Gold gehend gelten und Banknoten sowie sonstiges Papiergeld mit Annahmezwang nur zum Kurswert, zu seinem wahren Wert im Verhältnis zum Gold angenommen werden müssen.

Dazu bedarf es einer geistigen Umstellung, jedoch kaum einer Verfassungsänderung: denn die Verfassung sagt nirgends, dass die in „Notlagen in Kriegszeiten“ mögliche „Rechtsverbindlichkeit für die Annahme von Banknoten und andern gleichartigen Geldzeichen“ die Alterierung der nach dem Münzgesetz auf die Metallbasis sich beziehenden freien Kreditvereinbarungen mit sich bringen müsse; die Verfassung sagt nicht, dass wer eine vereinbarte Bezahlung zu beanspruchen hat, etwas Minderwertiges, als was vereinbart worden, annehmen müsse.

Die Revision der Bundesverfassung ist zwar hin und wieder angeregt worden, jedoch in entgegengesetzter, der ausländischen Praxis folgenden Richtung, nämlich zu Gunsten des dauernden sogenannten gesetzlichen Kurses. In allen wichtigen Ländern, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, ist den Banknoten der gesetzliche Kurs, die Unablehnbarkeit, verliehen. Dies schon für Friedenszeiten, wohl zumeist mit dem mehr oder minder deutlich erkennbaren Zweck, den Uebergang zum Zwangskurs, zur Papierwährung, im Notfall möglichst unbemerkt und ohne Beunruhigung des Publikums vor sich gehen zu lassen. In Deutschland zum Beispiel hat die Regierung schon vor dem Krieg den gesetzlichen Kurs sichtlich als blosse Vorstufe zum Zwangskurs betrachtet, indem sie 1909 die Einlösung der Noten durch deren Zentralisierung auf den Hauptsitz der Reichsbank in Berlin für das Reich in seiner Gesamtheit praktisch bedeutungslos machte. Der Zwangskurs bestand also schon annähernd, bevor er bei Kriegsausbruch verfügt wurde. Das war ein Teil der finanziellen Kriegsbereitschaft, nicht Währungspolitik zum Wohle der Wirtschaft.

Wo aber der gesetzliche Kurs bloss als wirtschaftliche Massnahme erscheint, zeigt er sich gleichsam als Krücke der „hinkenden“ Währungen heutiger Praxis. Er ist notwendiges Zubehör und sicheres Kennzeichen der Goldkern-, Goldrand- und Golddevisenwährungen, die vermeinen, sich das Vertrauen mit Zwang schaffen und erhalten zu sollen. Unsere Verfassung sieht mit Recht über die subtile Unterscheidung zwischen den beiden Kursen, dem gesetzlichen Kurs und dem Zwangskurs, hinweg und will den Notbehelf wirklich nur in Notlagen zur Kriegszeit zulassen. Besser wäre, sie würde wie früher jeden staatlichen Zwang grundsätzlich und ohne Ausnahme ausschliessen. Der Zwangskurs gehört nicht zum Begriff echten Geldes, sondern zum gegenteiligen Begriff des unechten, blossen Kredit- und Papiergeldes. Je schlechter dieses Geld, desto schärfer der Zwang. Die Vorteile aber, die der Staat sich durch Zwang verschafft, sind von vorübergehendem, täuschendem Wert. Die Erfahrung beweist nicht, dass das höhere Interesse des Staates die Preisgabe von Vertragsfreiheit und Vertragstreue verlange, dass der Staat im Falle der Not ohne Zwang, Täuschung und Falschmünzerei nicht auskommen könne. Die wahren Interessen des Staates erweisen sich auf die Dauer vielmehr durchaus solidarisch mit denen der Wirtschaft.

Der Verkehr muss frei sein, dasjenige Geld zu benützen, das ihm passt. Er muss insbesondere auch frei sein, dieses Geld so genau zu bezeichnen, dass Zweifel und Irrtum sicher fernbleiben. Nachdrücklich auf die Hauptsache weisend, hat unsere frühere Schrift über „Wesen und Lehren der Geldkrisis“ (1920, Heft 16 der Wirtschaftlichen Publikationen) ein die nichtssagenden Münznamen beseitigendes Gewichtsgeld als Ideal hingestellt. Und als nächste praktische Massnahme wurde empfohlen, es möchte bei der kommenden Neuordnung unseres Geldwesens dafür gesorgt werden, dass die gesetzlichen Zahlungsmittel neben ihrem Münznamen auch das Gewicht Edelmetall, das sie enthalten, ehrlich in soundsoviel Gramm nennen; ferner sollten alle Schuldurkunden in Zukunft ausser auf den überlieferten Münznamen auch auf Goldgewicht lauten. Was so von der kommenden Gesetzgebung erwartet worden war, hat einsichtige Praxis aus freien Stücken bereits teilweise verwirklicht. Des Schicksals des „Frankens“ eingedenk, bezeichnen unsere Banken in langfristigen Darlehensverträgen den von ihnen gemeinten Franken ausdrücklich und genauest mit 0.2903225 Gramm Feingold und stellen somit zur Ausschliessung aller Unbestimmtheit auf das Edelmetall selbst, auf Goldgewicht ab. In naher Zeit wird die Schaffung des einheitlichen Pfandbriefes erwartet. Welche bessere Empfehlung für alle Welt kann diesem Titel gegeben werden, als eben die heute noch verwehrte Goldgarantie? Im Sachenrecht, im Obligationenrecht, in der ganzen Gesetzgebung soll die gute Ordnung unseres Geldwesens bestätigt und gestützt werden.

Die in diesem Abschnitt vertretene Forderungen und Anregungen sind keineswegs von übertriebenen Hoffnungen diktiert. Störungen und Verluste, wie sie durch Krisen und Kriege der Wirtschaft zugefügt werden, lassen sich selbstverständlich auch durch die sich selbst treue Währungspolitik nicht verhindern, noch weniger ungeschehen machen. Verhindern wird das solide Verhalten jedoch, dass die Schädigungen sich masslos steigern, ganze Bevölkerungsschichten ruinieren, alles Vertrauen, jeden Sparsinn ertöten. Gewiss werden auch in Zukunft bei Notlagen viele Verpflichtungen trotz Stundung nur mangelhaft erfüllt werden. Die Stellung der Vertragspartner bleibt jedoch die bei Vertragsabschluss frei vereinbarte. Wie die Schwierigkeiten zu überwinden sind, soll im einzelnen Falle die Prüfung der besonderen Verhältnisse ergeben. Keinesfalls aber wird es vorkommen, dass ältere Zahlungsverpflichtungen kurzerhand mit einem Bettel gelöst werden können, wie das Deutschland beim Zusammenbruch der Mark die Regel gewesen. Ist die Erfüllung dem Schuldner unmöglich, so bleibt die Verpflichtung bestehen bis zur Zeit, da richtige Zahlung erfolgt, sei es im vollen Betrag, sie es mit Reduktion, worüber freie Vereinbarung oder der Richter in Würdigung der veränderten Verhältnisse befindet. Diese Andeutungen müssen im Rahmen dieser Studie genügen.

Wir leben heute wieder in politisch ruhigeren Zeiten und hoffen mit Grund, dass die Besserung andaure. Erschütterungen gibt es jedoch im Wirtschaftleben auch ohne politische Zwischenfälle. Inmitten einer noch nie dagewesenen Kreditübertreibung, die Wirklichkeit und Schein oft schwer unterscheiden lässt, wird für unser Land die solideste Währung im bezeichneten Sinne gerade gut genug sein. Dafür aber, dass wir das Ziel völliger Geldehrlichkeit erreichen, bedarf es allseitigen tätigen Interesses. Denn schliesslich hat – namentlich in der Demokratie – jedes Volk auch das Geldwesen, das es verdient.

Text erfasst und zusammengestellt von Johannes Müller, CEO der Echtgeld AG in CH-Giswil sowie Verleger von „Freiheit durch Gold – Sklavenaufstand im Weltreich der Papiergeldkönige“(Prof. Dr. Hans J. Bocker), welches bereits in dritter Auflage und in sechs weiteren Sprachen herausgegeben wurde.

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