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01.08.2007
Hundert Jahre Schweizerische Nationalbank (1907 – 2007)
Autor: Johannes Müller

Ertragsbringendere Aktiva
Auf Seite 59 des Geschäftsberichtes 2006 der SNB heisst es wörtlich „mit 15 % rentierte das Gold wie schon im Vorjahr von allen Anlagen mit Abstand am besten“ (im Jahr 2005 sogar mit 35 %). Wir erfahren also, dass Gold rentieren kann. Nur knapp sieben Jahre nachdem Gold als zinsloses, totes Kapital dargestellt wurde, z.B. in der Botschaft vom 26. Mai 1999 zum Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG), mit folgendem Wortlaut: „Mit dem Inkrafttreten des WZG wird somit eine Höherbewertung sowie der Verkauf und die Umschichtung eines Teils der Goldbestände der SNB in ertragbringendere Aktiva möglich“. Wichtige Anmerkung: Diese Aktiva sind meist Schulden von Firmen oder Staaten, welche nur in den seltensten Fällen zurückbezahlt werden, sondern durch Neuemissionen ersetzt werden. Die fälligen Zinsen werden vor allem bei Staatsobligationen durch Aufnahme neuer Kredite bezahlt, also mit einer Neuverschuldung. Hinweis: In der Schweiz sind Schneeballsysteme, auch Pyramidenspiele genannt, verboten.

Wundersame Buchhaltungsgewinne
Da Gold sich bekanntlich nicht vermehren kann, liegt das Geheimnis dieser Gold-Rendite einzig und allein in der wundersamen Vermehrung von Geld, also aller weltweiten Papierwährungen. Mit dem Inkrafttreten des WZG kann sich die SNB buchhalterisch reichrechnen und gleichzeitig mit Teilen davon politisch produzierte Finanzlöcher stopfen. Im Jahre 2006 erzielte die SNB einen Gewinn von etwas über 5 Milliarden Franken, davon entfielen rund 4,2 Milliarden auf eine Höherbewertung des Goldes, denn die Goldbestände dürfen nun zu Tageskursen bewertet werden und liegen nicht mehr wie früher als letzter Sicherheitsanker in den Tresoren, bewertet mit knapp 4‘600 CHF pro Kilo. Ohne eine volkswirtschaftliche Leistung wurden buchhaltungstechnisch Mittel in Höhe von 4‘200 Millionen Franken geschaffen, wovon 2,5 Milliarden Franken an Bund und Kantone ausgezahlt werden! Da erblasst jeder gestresste Handwerker, welcher Mühe hat, seinen dringend benötigten Stundenansatz verrechnen zu können und manch einer wird sich beim Studium dieser Zeilen fragen, ob er nicht doch besser in die Buchhaltungsbranche wechseln sollte.

Aktien als Sicherheiten
Gemäss Gesetz entscheidet im Falle eines Liquiditätsengpasses der Geschäftsbanken die SNB, was für Sicherheiten zu akzeptieren sind. Dies kann heissen, dass im deklarierten Notfall auch Pfandbriefe oder Aktien belehnt werden können. Aus der Sicht der Banken und der Pensionskassen mag dies wunderbar erscheinen, aus Sicht eines freien Marktes ist dies jedoch eine Katastrophe. Stellen Sie sich vor, Sie betreiben eine Fischzucht und ihr Markt bricht plötzlich ein. Sie begeben sich zur SNB, möchten etwas Liquidität für ihr Geschäft, welches zurzeit einfach nicht funktioniert. Die SNB belehnt Ihnen die Fische mit sagen wir 30 % des Verkaufspreises. Ihr Nachbar, ein Schreinermeister, spürt die Verunsicherung des Konsumenten ebenso und erhält auf Wunsch eine Liquiditätshilfe, gedeckt durch massives Eichenholz. Am Schluss würden gar die Berufsnumismatiker mit ihren Raritäten um Liquidität bitten…. Ein Szenario, welches selbstverständlich nie eintreffen wird, denn es gilt in einer Notsituation Prioritäten zu setzten, und diese können schon heute erahnt werden: Banken und Grossbetriebe mit möglichst vielen Arbeitnehmern werden zu schützenswerten Elementen erklärt, welche im gesamtschweizerischen Interesse von der Solidarität (in Form von Geldentwertung) aller Geldhalter am finanziellen Leben gehalten werden müssen.

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